BRAK - Bundesrechtsanwaltskammer
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Die Bundesrechtsanwaltskammer besteht aus den 27 regionalen Rechtsanwaltskammern und der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof. Von den Präsidenten dieser 28 Rechtsanwaltskammern, die in der so genannten Hauptversammlung zusammengeschlossen sind, wird das Präsidium der BRAK gewählt. Das Präsidium setzt die Beschlüsse der Hauptversammlung um und wird dabei von der Geschäftsführung der BRAK unterstützt.
Die Fachausschüsse der Bundesrechtsanwaltskammer bereiten für das Präsidium Gutachten und Stellungnahmen insbesondere zu Gesetzgebungsvorhaben vor.
Die Satzungsversammlung ist das Gesetzgebungsorgan der Bundesrechtsanwaltskammer. Sie beschließt Regelungen der Berufsordnung der Rechtsanwälte und der Fachanwaltsordnung.
Neu eingeführt wurde 2009 die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft. Sie schlichtet bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Rechtsanwälten und Mandanten.
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